Twitter ist on fire wegen Ballermann-Song „Layla“
Der Ballermann-Hit „Layla“ hat auf Twitter eine heftige Diskussion losgetreten. Der Song ist nicht nur in Schlagerclubs beliebt, #Layla trenden auch seit Wochen auf TikTok. Jetzt soll der Song wegen seines angeblich sexistischen Inhalts auf Veranstaltungen verboten werden. Die besten Twitter-Reaktionen und was YouTuber-Anwalt Christian Solmecke dazu sagt, haben wir hier für euch. Mehr zum Thema gibt’s auch oben im Video.
„Ein Lied zur Ölung toxischer Männlichkeit“
Der Liedtext von „Layla“ heizt die Gemüter der Twitter-Community an. So beschreibt dieser User den Song mit folgenden Worten: „Ein Lied zur Ölung toxischer Männlichkeit.“
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Ist der Song sexistisch? Was darf Kunst? Twitter ist on fire!
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„Layla“ findet auch Befürworter auf Twitter
Auf Twitter verhärten sich die Fronten und die Diskussion um den Song wird zunehmend politischer.
Und hilft das Verbot eines „Ballermann“-Songs wirklich Frauen in der Sexismus-Debatte weiter? Das ist die Reaktion von YouTuberin Tamara Wernli.
Vielleicht steckt hinter der ganzen Debatte auch etwas viel, viel Größeres? Dieser User hat einen Verdacht.
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TikToker wundert sich: Warum soll „Layla“ überhaupt verboten werden?
Musiker und TikToker Micha von der Rampe hat sich auf seinem TikTok-Kanal mit der Diskussion um den Ballermann-Song „Layla“ befasst. Er hinterfragt, warum ausgerechnet dieser Hit verboten werden soll, während andere Lieder mit ähnlichem Inhalt gespielt werden dürfen.
Das sagt DJ Robin zu den Vorwürfen
DJ Robin, einer der Macher von „Layla“ hat sich mit Micha von der Rampe getroffen und auf TikTok zu den Vorwürfen geäußert. Er finde die Kritik „Quatsch“. Ob jetzt der Hashtag #FreeLayla trenden wird?
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Wurde das Verbot von „Layla“ in Würzburg durchgesetzt?
Der Schlager-Hit „Layla“ sollte wegen seiner Lyrics auf dem Kiliani-Volksfest
in Würzburg verboten werden. Doch war das wirklich so? Twitter-Anwalt Chan-jo Jun war vor Ort.
„Layla“-Verbot? Das sagt YouTube-Anwalt Christian Solmecke!
YouTuber und Anwalt Christian Solmecke hat sich den Fall „Layla“ einmal genauer angeschaut. Darf man den Ballermann-Song überhaupt verbieten? Fällt Sexismus unter Kunstfreiheit? Das sagt er dazu:
Anwalt Christian Solmecke stellt fest, dass es bis jetzt noch keine Zensur gegeben hat, lediglich eine „Bitte“ der Stadt Würzburg, den Song nicht zu spielen. Außerdem sagt er, dass der Song nicht so einfach verboten werden darf. „Dann müsstet sie sagen, die Jugend wird gefährdet.“ Das sei aber nicht der Fall, findet der Anwalt, denn etliche Ballermann-Songs mit ähnlichem Inhalt sind nach wie vor erlaubt.
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